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Rechtlicher
Status
Großsteingräber
sind Bodendenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern. Angesichts ihrer wissenschaftlichen und
kulturgeschichtlichen Bedeutung dürfen an ihnen und an ihrer
Umgebung grundsätzlich keine Veränderungen vorgenommen
werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine Genehmigung der
zuständigen Behörde vorliegt.
Bitte
verhalten Sie sich stets so, daß durch Ihr Verhalten kein
Denkmal Schaden nimmt. Wenn Sie feststellen, daß ein
Bodendenkmal Schäden aufweist oder gefährdet ist, wenden
Sie sich bitte an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde
des betreffenden Landkreises oder an das Landesamt für Kultur
und Denkmalpflege (siehe unten).
Nachgrabungen
oder die Suche nach Bodendenkmalen an Land und unter Wasser,
insbesondere mit Hilfe technischer Geräte (z.B.
Metalldetektoren, Sonargeräte etc.) sind nicht gestattet.
Maßnahmen
zur Erhaltung und Pflege Bei
der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung ist ein ausreichend großer
Abstand von Großsteingräbern einzuhalten, um die Substanz
der Anlage nicht zu gefährden. Ggf. sollte die Grenzlinie
zwischen dem zum Großsteingrab gehörenden Areal und der
Ackerfläche eindeutig festgelegt und gut erkennbar markiert
werden.
Dieses
sollte so geschehen, dass die Wahrnehmung des Großsteingrabes
nicht beeinträchtigt und das Denkmal in vollem Umfang in seiner
Substanz und seiner Erlebbarkeit erhalten bleibt.
Im
Bereich der Steinkonstruktionen ist ein Baumbestand zu vermeiden, da
das Wurzelwachstum die Position der Steine verändert und
teilweise auch die Substanz der Gesteinsblöcke aufbricht.
Dadurch kommt es mittel- und langfristig zur Zerstörung des
Denkmals. In der unmittelbaren Umgebung sollte der Bewuchs auf flach
wurzelnde Bäume und Sträucher begrenzt bleiben.
Weitere Informationen und Praktische Hinweise Wenn
Sie Fragen zum Umgang mit Großsteingräbern oder anderen
Bodendenkmalen haben, wenden Sie sich bitte an die Untere
Denkmalschutzbehörde des betreffenden Landkreises oder an das
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, das als
Denkmalfachbehörde u. a. für die Beratung zum fachgerechten
Umgang mit Bodendenkmalen zuständig ist.
Landesamt
für Kultur und Denkmalpflege
Archäologie
und Denkmalpflege
Domhof
4/5, 19055 Schwerin
Tel.
0385-5214-0, Fax 0385-5214-198
poststelle@kulturerbe-mv.de
www.kulturerbe-mv.de
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