Rechtlicher Status

Großsteingräber sind Bodendenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Angesichts ihrer wissenschaftlichen und kulturgeschichtlichen Bedeutung dürfen an ihnen und an ihrer Umgebung grundsätzlich keine Veränderungen vorgenommen werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt.

Bitte verhalten Sie sich stets so, daß durch Ihr Verhalten kein Denkmal Schaden nimmt. Wenn Sie feststellen, daß ein Bodendenkmal Schäden aufweist oder gefährdet ist, wenden Sie sich bitte an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde des betreffenden Landkreises oder an das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (siehe unten).

Nachgrabungen oder die Suche nach Bodendenkmalen an Land und unter Wasser, insbesondere mit Hilfe technischer Geräte (z.B. Metalldetektoren, Sonargeräte etc.) sind nicht gestattet.

Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege

Bei der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung ist ein ausreichend großer Abstand von Großsteingräbern einzuhalten, um die Substanz der Anlage nicht zu gefährden. Ggf. sollte die Grenzlinie zwischen dem zum Großsteingrab gehörenden Areal und der Ackerfläche eindeutig festgelegt und gut erkennbar markiert werden.

Dieses sollte so geschehen, dass die Wahrnehmung des Großsteingrabes nicht beeinträchtigt und das Denkmal in vollem Umfang in seiner Substanz und seiner Erlebbarkeit erhalten bleibt.

Im Bereich der Steinkonstruktionen ist ein Baumbestand zu vermeiden, da das Wurzelwachstum die Position der Steine verändert und teilweise auch die Substanz der Gesteinsblöcke aufbricht. Dadurch kommt es mittel- und langfristig zur Zerstörung des Denkmals. In der unmittelbaren Umgebung sollte der Bewuchs auf flach wurzelnde Bäume und Sträucher begrenzt bleiben.

Weitere Informationen und Praktische Hinweise

Wenn Sie Fragen zum Umgang mit Großsteingräbern oder anderen Bodendenkmalen haben, wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalschutzbehörde des betreffenden Landkreises oder an das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, das als Denkmalfachbehörde u. a. für die Beratung zum fachgerechten Umgang mit Bodendenkmalen zuständig ist.


Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

Archäologie und Denkmalpflege

Domhof 4/5, 19055 Schwerin

Tel. 0385-5214-0, Fax 0385-5214-198

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